DGUV Information 209-093 · Qualifizierungsstufe
S sensibilisierte Person
Die Grundvoraussetzung, um ein E-Fahrzeug im Betrieb überhaupt zu bewegen.
Was Stufe S darf
- E-Fahrzeug bedienen, bewegen und in die Werkstatt fahren
- Waschanlage, Reifendruck prüfen, Wischwasser nachfüllen
Was nicht
- jede Arbeit am Hochvolt-System
- Arbeiten im Motorraum nur auf ausdrückliche Anweisung
Für wen ist Stufe S?
Jeder, der ein E-Fahrzeug betrieblich bewegt — vom Dienstwagenfahrer bis zum Servicepersonal. Die Basis, auf der alle höheren Stufen aufbauen.
Alles zur Stufe S
Was darf ich?
Stufe S: die sensibilisierte Person – was darf sie?
Fahren, waschen, Reifendruck, Wischwasser – das darf die sensibilisierte Person (Stufe S). Was dafür an Qualifizierung nötig ist und wo die Grenze liegt.
Artikel lesen → Vorschriften
DGUV Vorschrift 70: warum schon das Fahren eine Einweisung braucht
Kaum bekannt: Für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug schreibt die DGUV Vorschrift 70 eine dokumentierte Einweisung vor – auch beim Verbrenner.
Artikel lesen → Was darf ich? Übersicht
Was darf man am E-Auto reparieren – und was ist verboten?
Am Hochvolt-Fahrzeug darf nur arbeiten, wer nach DGUV 209-093 qualifiziert ist – bis hin zum Bewegen. Was welche Stufe darf, sachlich erklärt.
Artikel lesen →Häufige Fragen zur Stufe S
Reicht Stufe S, um am E-Auto zu arbeiten?
Nein. Stufe S erlaubt nur das Bewegen und die Fahrzeugpflege. Für mechanische Arbeiten braucht es Stufe 1E, für Arbeiten am HV-System Stufe 2E.
Gilt Stufe S auch für Verbrenner?
Die zugrundeliegende Einweisungspflicht (DGUV Vorschrift 70) gilt für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug. Stufe S erweitert diese Einweisung auf das E-Fahrzeug.