DGUV Information 209-093 · Qualifizierungsstufe
1E fachkundig unterwiesene Person
Mechanische Arbeiten und der 12-Volt-Bereich — unter Aufsicht einer Fachkraft.
Was Stufe 1E darf
- mechanische, nicht-elektrische Arbeiten (Räder, Bremsen, Fahrwerk)
- Arbeiten im 12-Volt-Bereich bis 60 V DC
- alles unter Aufsicht einer Fachkraft (Stufe 2E)
Was nicht
- niemals am Hochvolt-System selbst
- nicht freischalten oder Arbeiten freigeben
Für wen ist Stufe 1E?
Technische Berufe, die am E-Fahrzeug mitarbeiten, ohne elektrotechnische Verantwortung zu tragen. Viele Betriebe schulen ihr gesamtes Personal auf 1E.
Alles zur Stufe 1E
Was darf ich?
Stufe 1E: Was darf die fachkundig unterwiesene Person?
Räder, Bremsen, 12-Volt-Bereich – aber immer unter Aufsicht und nie am HV-System. Was die fachkundig unterwiesene Person (Stufe 1E) am E-Auto darf.
Artikel lesen → Was darf ich?
Hochvolt E oder S: Unterschied 1E/1S und 2E/2S
Hochvolt E oder S – der Unterschied einfach erklärt: E ist markenübergreifend, S herstellergebunden. Welche Stufe deine Werkstatt wirklich braucht.
Artikel lesen → Was darf ich? Übersicht
Was darf man am E-Auto reparieren – und was ist verboten?
Am Hochvolt-Fahrzeug darf nur arbeiten, wer nach DGUV 209-093 qualifiziert ist – bis hin zum Bewegen. Was welche Stufe darf, sachlich erklärt.
Artikel lesen →Häufige Fragen zur Stufe 1E
Darf eine 1E-Person alleine arbeiten?
Nur im zugelassenen Rahmen (mechanisch, 12-V-Bereich) und unter Aufsicht einer Fachkraft. Elektrotechnische Arbeiten am HV-System sind ausgeschlossen.
Ist das 12-Volt-Netz eines E-Autos qualifizierungsfrei?
Nein. Auch dafür braucht es mindestens Stufe 1E und eine Fachkraft als Aufsicht.