Wer zum ersten Mal ein E-Fahrzeug in der Werkstatt hat, stellt schnell dieselbe Frage: Was darf ich hier eigentlich anfassen – und was nicht? Die Antwort ist klarer geregelt, als viele denken. Und sie überrascht die meisten.

Die kurze Antwort

Im betrieblichen Umfeld darf an einem Hochvolt-Fahrzeug nur arbeiten, wer nach DGUV Information 209-093 qualifiziert ist. Ohne Qualifizierung darf man das Fahrzeug nicht einmal bewegen.

Ein Kfz-Meister hat es einmal auf den Punkt gebracht: Er dürfte einer Kundin weder das E-Auto waschen noch den Scheibenwischer wechseln – nicht einmal in die Halle fahren. Was zunächst übertrieben klingt, ist die logische Folge des Regelwerks: Die Berechtigung hängt nicht am Beruf, sondern an der Qualifizierungsstufe.

Was erlaubt ist, richtet sich nach dieser Stufe:

Stufe S – die Grundvoraussetzung

Die sensibilisierte Person (Stufe S) ist der Einstieg. Sie darf ein E-Fahrzeug bedienen, bewegen, in die Werkstatt fahren, waschen, den Reifendruck prüfen und Wischwasser nachfüllen. Was sie nicht darf: irgendeine Arbeit am Hochvolt-System; Arbeiten im Motorraum nur auf ausdrückliche Anweisung.

Stufe S ist keine Elektro-Qualifikation, sondern eine Einweisung – vergleichbar mit der Unterweisung, die es nach DGUV Vorschrift 70 für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug ohnehin geben muss, auch für Verbrenner. Sie ist die Basis, auf der alles Weitere aufbaut.

Stufe 1E – mechanische Arbeiten unter Aufsicht

Die fachkundig unterwiesene Person (Stufe 1E) ist für technische Berufe gedacht. Sie darf mechanische, nicht-elektrische Arbeiten übernehmen – Räder wechseln, Bremsen machen – und im 12-Volt-Bereich bis 60 V DC arbeiten. Beides gilt jeweils unter Aufsicht einer Fachkraft und nie am Hochvolt-System selbst.

Ein verbreiteter Irrtum: dass das 12-Volt-Bordnetz eines E-Fahrzeugs eine qualifizierungsfreie Zone sei. Ist es nicht. Auch hier braucht es mindestens die Stufe 1E – bei herstellergebundenen Schulungen die entsprechende Stufe 1S – und eine Fachkraft als Aufsicht. Deshalb schulen viele Betriebe ihr gesamtes Personal auf 1E: Jeder, der potenziell mit einem HV-Fahrzeug in Berührung kommt, ist damit abgedeckt. Mehr dazu im Detail: Was darf die fachkundig unterwiesene Person?

Stufe 2E – die eigentliche Fachkraft

Die fachkundige Person Hochvolt (Stufe 2E) – früher „Elektrofachkraft für Hochvoltsysteme” – ist die Stufe, an der die meisten Werkstätten hängen. Sie darf Verantwortung übernehmen und elektrotechnisch am HV-System arbeiten: freischalten, die Spannungsfreiheit feststellen, Arbeiten freigeben, 1E-Personen anleiten, Abnahmen durchführen und das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen.

Der entscheidende Satz: Jeder Betrieb, der mit E-Fahrzeugen zu tun hat, braucht mindestens eine Person nach Stufe 2E. Ohne sie ist unklar, wer freischaltet und wer freigibt – und die Verantwortung landet am Ende beim Unternehmer. Details: Die fachkundige Person Hochvolt.

Stufe 3E – Arbeiten unter Spannung

Die höchste Stufe ist für Arbeiten mit dem größten Gefährdungspotenzial: Arbeiten unter Spannung, etwa an Batteriespeichern oder stark verunfallten Fahrzeugen. Für viele Betriebe nicht der Alltag – aber relevant, sobald Unfallfahrzeuge ins Haus kommen.

Warum die Grenze so klar gezogen ist

Der Grund liegt nicht in der Bürokratie, sondern in der Physik. Ein Hochvolt-System arbeitet mit 400 bis 800 Volt Gleichspannung – und Gleichstrom verhält sich am Körper anders als der gewohnte 230-Volt-Wechselstrom.

Bei Wechselstrom wechselt die Richtung 100-mal pro Sekunde; die Muskulatur wird rhythmisch gereizt, ein Loslassen ist im günstigen Fall möglich. Gleichstrom dagegen erzeugt eine dauerhafte Muskelkontraktion – die Hand verkrampft um das Bauteil, willentliches Loslassen ist dann kaum noch möglich. Kurz gesagt: Bei Wechselstrom gibt es eine Loslassschwelle, bei Gleichstrom eher ein Festhalten. Genau das macht die 400–800 Volt im Fahrzeug so tückisch. Was an 400–800 V DC real passiert, erklären wir separat im Detail.

Dazu kommt eine Besonderheit des Fahrzeug-Bordnetzes: Das HV-System ist gegen die Karosserie isoliert aufgebaut (ein sogenanntes IT-System). Eine einpolige Berührung ist dadurch im Idealfall ungefährlich – aber nur, solange die Isolation intakt ist. Bei einem Isolationsfehler ist der Schutz weg. Deshalb ist die Grenze, wer hier arbeiten darf, kein Formalismus, sondern Arbeitsschutz mit realem Hintergrund.

Was das für deinen Betrieb bedeutet

E-Fahrzeuge gehören zunehmend zum Alltag – und schon heute lehnen Autohäuser Aufträge ab, weil ihnen qualifiziertes Personal fehlt. Wer HV-fähig ist, kann diese Arbeiten annehmen, statt sie weiterzuschicken.

Die Qualifizierung ist gestuft und baut aufeinander auf: von der Orientierung und dem ersten Zertifikat bis zur Fachkraft (Stufe 2E). Man muss nicht alles auf einmal entscheiden – aber man sollte wissen, wo man steht. Wer haftet, wenn ohne Qualifizierung gearbeitet wird, klären wir hier: Haftung in der HV-Werkstatt.

Häufige Fragen

Reicht mein Meistertitel, um am E-Auto zu arbeiten?
Nein. Der Kfz-Meistertitel ersetzt die Hochvolt-Qualifizierung nach DGUV Information 209-093 nicht. Schon das Bewegen oder Waschen eines E-Fahrzeugs im Betrieb setzt mindestens die Stufe S voraus.
Ab wann darf ich am 12-Volt-Bereich eines E-Autos arbeiten?
Ab Stufe 1E (fachkundig unterwiesene Person), für den Bereich bis 60 V DC – und unter Aufsicht einer Fachkraft. Auch das 12-Volt-Bordnetz eines E-Fahrzeugs ist keine qualifizierungsfreie Zone.
Wer darf am Hochvolt-System selbst arbeiten?
Erst die fachkundige Person Hochvolt (Stufe 2E). Sie darf das HV-System freischalten, die Spannungsfreiheit feststellen, Arbeiten freigeben und 1E-Personen anleiten.
Gilt das auch privat in der eigenen Garage?
Die DGUV-Regeln greifen im betrieblichen Umfeld. Privat am eigenen Fahrzeug gelten sie nicht – dann trägt man das Risiko und die Haftung allerdings vollständig selbst.