Warum braucht es überhaupt eine eigene Qualifizierung, um an einem E-Auto zu arbeiten? Die Antwort führt nicht zu einer einzelnen Vorschrift, sondern zu einer Kette – und zu einem Begriff, den es vorher gar nicht gab.
Die DGUV und ihre Vorschriften
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt den Arbeitsschutz und gibt dafür Vorschriften heraus – vergleichbar mit einem Verlag für die Berufsgenossenschaften. Zwei davon sind hier entscheidend:
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Arbeitsschutz ist Arbeitgeberverantwortung (§2), es darf nur geschultes Personal eingesetzt werden (§4), und die Qualifizierungsanforderungen sind zu beachten (§7).
- DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel): §3 legt fest, dass elektrotechnische Arbeiten nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Aufsicht ausgeführt werden dürfen.
Das Problem: Kfz-Fachkräfte sind keine Elektrofachkräfte
Genau hier entstand die Lücke. Eine Werkstatt kann nicht ihr Team entlassen und durch Elektriker ersetzen. Also gingen die Hersteller auf die DGUV zu und baten um ein Konzept, mit dem man Kfz-Mechatroniker gezielt für die Arbeit an Fahrzeugen qualifizieren kann – ohne sie zu vollwertigen Elektrofachkräften für alles zu machen.
Warum es den Begriff „Hochvolt“ gibt
Das Ergebnis war ein neuer, bewusst enger Begriff: „Hochvolt” – geschaffen speziell für die Fahrzeugtechnik. Er beschreibt eine Qualifizierung, die auf das Arbeiten an Fahrzeugen zugeschnitten ist, nicht auf ortsfeste Elektroinstallation. Das erklärt auch, warum ein klassischer Elektriker nicht automatisch am E-Auto arbeiten darf – und umgekehrt.
Auf dieser Grundlage entstand die DGUV Information 209-093, inzwischen in der 3. Version (seit Ende 2021). Sie definiert, wer was wie lange lernt, um welche Arbeiten am E-Fahrzeug ausführen zu dürfen – die Stufen S, 1E, 2E und 3E.