Die Frage klingt banal, taucht aber in fast jedem Betrieb auf: Darf ich das E-Auto überhaupt bewegen, in die Waschanlage fahren, den Reifendruck prüfen? Viele gehen davon aus, das sei wie beim Verbrenner. Ist es nicht ganz. Schon für diese alltäglichen Handgriffe an einem Hochvolt-Fahrzeug ist eine Unterweisung vorgesehen – die Stufe S, die sensibilisierte Person nach DGUV Information 209-093.
Was ist die sensibilisierte Person (Stufe S)?
Die Stufe S ist die unterste Qualifizierungsstufe im Umgang mit Hochvolt-Fahrzeugen. Der Merksatz dazu: Wissen ohne Tun. Die sensibilisierte Person kennt die Gefahren eines HV-Systems, arbeitet aber nicht daran.
Vermittelt wird das in einer Basisunterweisung – vergleichbar mit einer Brandschutzunterweisung. Vier Dinge stehen im Vordergrund: das Gefahrenbewusstsein (HV-Systeme führen 400–800 Volt Gleichspannung, das ist lebensgefährlich), die Erkennungsmerkmale (orangefarbene Leitungen, HV-Warnschilder, Steckverbinder), die Verhaltensregeln bei Unfall, Brand oder Beschädigung – und die Abgrenzung: wo die eigene Kompetenz endet und wer zu rufen ist. Es ist ausdrücklich keine Fachausbildung, sondern eine Gefahrenunterweisung.
Was darf die Stufe S konkret?
Erlaubt ist alles, was zum normalen Betrieb und zur Nutzung des Fahrzeugs gehört – solange dabei nicht ins HV-System eingegriffen wird. Konkret heißt das:
Das Fahrzeug fahren und rangieren, es in die Waschanlage fahren, den Reifendruck prüfen und korrigieren, Wischwasser auffüllen. Auch das Bedienen der 12-Volt-Kleinverbraucher (Radio, Licht, Klimabedienung), das Normalladen – also den Stecker am Fahrzeuganschluss einstecken und ziehen, sofern keine Beschädigung sichtbar ist – und das Abstellen auf der Hebebühne, solange danach keine HV-Arbeiten folgen. Reifen und Wischwasser sind schlicht keine Hochvolt-Komponenten, deshalb sind diese Handgriffe unbedenklich.
Was ist verboten?
Alles mit HV-Berührungspotenzial. Die sensibilisierte Person darf keine HV-Leitungen anfassen, keine Steckverbinder lösen (auch nicht bei einem vermeintlich freigeschalteten System), keine Servicedeckel oder die HV-Batterie öffnen – die interne Spannung bleibt dort erhalten. Ebenso tabu: Arbeiten nach einem Unfall oder einer Beschädigung am HV-System, Messungen an HV-Komponenten und jede Form von Freischalten und Feststellen der Spannungsfreiheit.
Diese Tätigkeiten beginnen erst weiter oben in der Systematik. Wer mechanisch am Fahrzeug arbeiten will, braucht mindestens die Stufe 1E, die fachkundig unterwiesene Person. Was genau in welcher Stufe erlaubt ist, ordnet der Überblick Was darf man am E-Auto reparieren ein.
Wie hängt die Stufe S mit der DGUV Vorschrift 70 zusammen?
Hier wird es für den Betrieb praktisch relevant. Die DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“, früher BGV D29) gilt für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge – auch für ganz normale Verbrenner im Fuhrpark. Sie fordert in § 35, dass der Unternehmer mit dem Führen von Fahrzeugen nur Personen beauftragt, die dafür geeignet und eingewiesen sind.
Das bedeutet: Wer im Betrieb ein Elektro- oder Hybridfahrzeug fährt – Fuhrparknutzer, Kundendienstfahrer, Logistikmitarbeiter – braucht in der Regel beides. Die Fahrzeugeinweisung nach DGUV V 70 berechtigt zum Führen des Fahrzeugs; die Stufe S nach DGUV 209-093 vermittelt die HV-spezifischen Gefahren. Weder das eine noch das andere allein reicht, wenn betrieblich HV-Fahrzeuge genutzt werden. Erst zusammen ergibt das die vollständige Absicherung des Arbeitgebers.
Was das für deinen Betrieb heißt
Die Konsequenz ist unspektakulär, aber folgenreich: Sobald in deinem Betrieb jemand ein E-Fahrzeug bewegt, wäscht oder betankt, ist die Stufe S das Fundament – dokumentiert mit Unterschrift und jährlich aufgefrischt. Die Unterweisung selbst ist überschaubar (wenige Stunden, kein mehrtägiger Kurs). Der Aufwand liegt nicht in der Dauer, sondern darin, überhaupt sauber zu erfassen, wer im Betrieb welche Stufe braucht – vom Fahrer auf Stufe S bis zur Fachkraft, die am HV-System arbeitet.