Die fachkundige Person Hochvolt (FHV) – Stufe 2E nach DGUV Information 209-093, früher „Elektrofachkraft für Hochvoltsysteme” – ist die Schlüsselstufe für jede Werkstatt, die E-Fahrzeuge ernsthaft betreut.
Was die fachkundige Person Hochvolt darf
Sie übernimmt die elektrotechnische Verantwortung am Fahrzeug und darf:
- das HV-System freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern,
- die Spannungsfreiheit feststellen,
- Arbeiten freigeben und 1E-Personen anleiten,
- Abnahmen durchführen und das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen.
Damit ist sie die Person, die den sicheren Zustand herstellt, in dem alle anderen überhaupt erst arbeiten dürfen. Wie das Freischalten und die Spannungsfreiheit fachlich ablaufen, steht in Freischalten & Spannungsfreiheit am HV-Fahrzeug.
Warum jeder Betrieb mindestens eine 2E braucht
Ohne eine fachkundige Person Hochvolt ist im Betrieb schlicht ungeklärt, wer freischaltet und wer eine Arbeit freigibt. Diese Lücke schließt sich nicht von selbst – sie landet im Zweifel beim Unternehmer. Deshalb ist die Stufe 2E kein „nice to have”, sondern die Voraussetzung dafür, HV-Arbeiten überhaupt sauber und rechtssicher anbieten zu können. Was das haftungsseitig bedeutet: Haftung in der HV-Werkstatt.