Die fachkundig unterwiesene Person (FUP) – Qualifizierungsstufe 1E nach DGUV Information 209-093 – ist die Stufe für technische Berufe, die am E-Fahrzeug mitarbeiten, ohne elektrotechnische Verantwortung zu tragen.

Was Stufe 1E darf

Erlaubt sind mechanische, nicht-elektrische Arbeiten – Räder wechseln, Bremsen machen, Fahrwerk – sowie Arbeiten im 12-Volt-Bereich bis 60 V DC. Beides gilt unter Aufsicht einer Fachkraft (Stufe 2E), die das Fahrzeug in den sicheren Zustand bringt und die Arbeiten freigibt.

Was Stufe 1E nicht darf

Alles am Hochvolt-System selbst. Freischalten, die Spannungsfreiheit feststellen oder Arbeiten freigeben – das darf ausschließlich die fachkundige Person Hochvolt (Stufe 2E). Die 1E-Person arbeitet immer im bereits gesicherten Zustand.

Warum das 12-Volt-Bordnetz keine Ausnahme ist

Ein häufiger Irrtum: dass man am 12-Volt-Netz eines E-Autos „ganz normal” arbeiten dürfe. Das stimmt nicht. Auch dieser Bereich setzt mindestens die Stufe 1E voraus (herstellergebunden 1S) und eine Fachkraft als Aufsicht. Der Grund liegt in der Nähe zum Hochvolt-System – ein Griff daneben hat hier andere Konsequenzen als am Verbrenner. Was an 400–800 V real passiert, steht hier: Die reale Gefahr an 400–800 V DC.

Warum ganze Betriebe auf 1E schulen

Weil jeder, der ein HV-Fahrzeug bewegt, reinigt oder daran mitarbeitet, potenziell in Kontakt kommt. Mit einer flächendeckenden 1E-Qualifizierung ist der Betrieb sauber abgesichert – und die Fachkraft (2E) kann Arbeiten delegieren, statt alles selbst zu machen.

Häufige Fragen

Darf eine 1E-Person alleine am E-Auto arbeiten?
Nur im zugelassenen Rahmen (mechanisch, 12-V-Bereich) und unter Aufsicht einer Fachkraft. Elektrotechnische Arbeiten am HV-System sind ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen 1E und 1S?
Inhaltlich sind sie gleich. Das S steht für herstellergebundene Schulungen, das E für die markenübergreifende Variante, die meist als höherwertig angesehen wird.