Die unangenehmste Frage stellt sich meist erst, wenn etwas passiert ist: Wer haftet eigentlich, wenn im Betrieb ohne die passende Qualifizierung am E-Auto gearbeitet wurde?

Arbeitsschutz ist Chefsache

Die DGUV Vorschrift 1 ist hier eindeutig: Arbeitsschutz ist Arbeitgeberverantwortung (§2), und es darf nur geschultes, befähigtes Personal eingesetzt werden (§4). Wer ungeschultes Personal an ein Hochvolt-Fahrzeug lässt, verlagert das Risiko nicht auf den Mitarbeiter – die unternehmerische Verantwortung bleibt oben.

Die Lücke ohne 2E-Fachkraft

Fehlt im Betrieb eine fachkundige Person Hochvolt (Stufe 2E), ist schlicht ungeklärt, wer ein Fahrzeug freischaltet und eine Arbeit freigibt. Diese Verantwortung verschwindet nicht – sie landet beim Unternehmer. Genau deshalb ist mindestens eine 2E-Person kein Luxus, sondern die Grundlage, HV-Arbeiten überhaupt sauber anbieten zu können.

Nachweisdruck von außen

Der Druck kommt zunehmend auch von außen: Auftraggeber, Flottenbetreiber, Versicherer und die Berufsgenossenschaft fragen den Qualifizierungsnachweis ab. Ohne dokumentierte Befähigung wird es im Schadens- oder Prüffall schwierig – mit ihr lässt sich belegen, dass nur befähigtes Personal am Fahrzeug war.

Häufige Fragen

Haftet der Mitarbeiter oder der Betrieb?
Der Arbeitsschutz ist zuerst Arbeitgeberverantwortung. Wer ungeschultes Personal an HV-Fahrzeuge lässt, trägt die unternehmerische Verantwortung – unabhängig davon, wer konkret gearbeitet hat.
Muss ich die Qualifizierung nachweisen können?
Ja. Ein dokumentierter Qualifizierungsnachweis nach DGUV Information 209-093 ist die Grundlage, um im Schadens- oder Prüffall belegen zu können, dass nur befähigtes Personal eingesetzt wurde.