Die meisten denken bei Hochvolt-Vorschriften zuerst an die Schrauber, die am geöffneten Akku arbeiten. Dabei setzt die Pflicht viel früher an: Schon das reine Fahren eines betrieblich genutzten Fahrzeugs verlangt eine Einweisung – und das gilt auch für den Verbrenner. Geregelt ist das in einer Vorschrift, die kaum jemand auf dem Schirm hat.

Was regelt die DGUV Vorschrift 70?

Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge” – früher als BGV D29 bekannt – regelt die Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von Fahrzeugen im betrieblichen Einsatz, und zwar unabhängig von der Antriebsart. Der Grundsatz ist simpel: Wer ein Fahrzeug im Betrieb nutzt, muss dafür eingewiesen sein. Keine Ausnahme, kein „ich fahr das nur mal eben kurz”.

Konkret fordert die Vorschrift vier Dinge: Jeder Fahrer muss vor der ersten Nutzung eingewiesen werden. Diese Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Sie ist bei einem neuen Fahrzeugtyp oder nach längerer Pause zu wiederholen. Und die dahinterstehende Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung liegen beim Arbeitgeber – nicht beim Fahrer.

Inhaltlich deckt die Basis-Einweisung die Bedienung und Steuerung des Fahrzeugs ab, die Sicherheitseinrichtungen wie Bremsen, Gurte und Warnsysteme, das Verhalten bei Pannen und Unfällen, betriebsspezifische Besonderheiten wie Gelände oder Ladung sowie die Prüfpflichten vor Fahrtantritt.

Warum wird das so oft übersehen?

Weil die Vorschrift so alltäglich ist, dass sie unsichtbar wird. Ein Dienstwagen, ein Transporter, ein Servicefahrzeug – das läuft in vielen Betrieben einfach mit, ohne dass jemand an eine formale Einweisung denkt. Genau darin liegt das Haftungsrisiko: Kommt es zum Vorfall, fragt niemand, ob der Fahrer „doch fahren kann”. Gefragt wird nach dem dokumentierten Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist. Fehlt der, fehlt die Absicherung.

Wo reicht die normale Einweisung bei E-Fahrzeugen nicht mehr?

Hier wird es entscheidend. Ein Verbrenner-Fahrer muss keine Hochspannung kennen. Ein E-Fahrzeug-Nutzer steht dagegen potenziell täglich in Kontakt mit einem System unter 400 bis 800 Volt Gleichspannung (DC) – ohne es zu merken. Die klassische Fahrzeug-Einweisung nach DGUV Vorschrift 70 endet genau dort, wo diese unsichtbare Gefahr beginnt.

Der Unterschied zeigt sich in den Alltagssituationen: Das Öffnen der Motorhaube ist beim Verbrenner eine mechanische Angelegenheit – beim E-Fahrzeug ist das HV-System aktiv. Ein Auffahrunfall bedeutet beim Verbrenner Brandgefahr durch Kraftstoff – beim E-Fahrzeug zusätzlich die mögliche Freilegung spannungsführender Teile. Selbst das Abschleppen oder eine spontane Starthilfe für einen Kollegen werden bei einem Hochvolt-Fahrzeug mit 400 bis 800 Volt DC zum Sicherheitsproblem. Warum „kein Strom am Zündschloss” nicht dasselbe ist wie spannungsfrei, gehört zu den Dingen, die eine Fahrzeug-Einweisung schlicht nicht abdeckt.

Wie die Stufe S die Einweisung für E-Fahrzeuge erweitert

Genau diese Lücke schließt die Stufe S – die Sensibilisierte Person. Sie ist die Einstiegsstufe der Hochvolt-Qualifikation und begründet ausdrücklich kein Arbeitsrecht an HV-Komponenten. Sie macht aus einem normalen Fahrer oder Nutzer einen informierten Umgeher: jemanden, der weiß, was gefährlich ist, auch wenn er nicht daran arbeitet.

Die Stufe S baut inhaltlich auf der DGUV-V70-Einweisung auf und ergänzt sie um das, was E-Fahrzeuge besonders macht. Dazu gehört die HV-Systemkunde – wo das Hochvolt-System im Fahrzeug sitzt, was das orangefarbene Kabel bedeutet und warum ein ausgeschaltetes Fahrzeug wegen der Kondensatoren noch gefährlich sein kann. Dazu gehört das Erkennen von Gefahrensituationen: HV-Warnkennzeichnung lesen, beschädigte Komponenten an Rauch oder Geruch erkennen, verstehen, wann das Batteriemanagement bei einem Crash automatisch abschaltet – und wann eben nicht.

Und dazu gehört das Verhalten im Notfall: Zündung aus, nicht in beschädigte Fahrzeugteile fassen, die Rettungskarte nutzen, einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu freiliegenden HV-Teilen halten und keine Starthilfe geben oder annehmen. Ergänzt wird das um HV-spezifische Erste Hilfe – etwa warum ein Gleichstromunfall zur Muskelverkrampfung führen kann und warum Retter zuerst die Spannungsfreiheit sichern müssen.

Die Stufe S ist damit die logische Fortsetzung der Fahrzeug-Einweisung für jeden, der beruflich mit E-Fahrzeugen umgeht, ohne daran zu arbeiten. Wer darüber hinaus tatsächlich Hand anlegt, landet bei den höheren Qualifikationsstufen wie der 2E – aber das ist eine andere Ebene. Die Grundlage, warum es diese Stufen überhaupt gibt, liefert die Herkunft der Hochvolt-Qualifizierung aus DGUV und VDE.

Häufige Fragen

Gilt die Einweisungspflicht auch für einen normalen Verbrenner-Dienstwagen?
Ja. Die DGUV Vorschrift 70 gilt für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug – ohne Ausnahme für kurze Strecken oder gelegentliche Nutzung. Jeder Fahrer muss vor der ersten Fahrt eingewiesen und die Einweisung dokumentiert sein.
Reicht die Fahrzeug-Einweisung bei einem E-Dienstwagen aus?
Für den reinen Fahrbetrieb regelt sie die Bedienung, nicht aber die Hochvolt-Gefahr. Sobald jemand die Motorhaube öffnet, einen Unfall absichert oder das Fahrzeug abschleppt, kommt das HV-System ins Spiel. Dafür ist die Stufe S – die Sensibilisierte Person – die passende Erweiterung.
Wer ist für die Einweisung verantwortlich?
Der Arbeitgeber. Aus ihm resultiert die Pflicht zu Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die dokumentierte Einweisung ist der Nachweis, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist.