Das zentrale Regelwerk für Arbeiten an E-Fahrzeugen heißt sperrig „DGUV Information 209-093“ – und viele Werkstätten wissen nicht genau, was darin eigentlich steht und für wen was gilt. Die kurze Antwort: Sie ist keine Vorschrift, sondern die Anleitung dafür, wie eine ausreichende Qualifikation am HV-Fahrzeug konkret aussieht. Hier findest du, was wirklich drin steht.
Was ist die DGUV Information 209-093 überhaupt?
Der volle Titel lautet „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“. Es ist eine branchenspezifische Handlungshilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die aktuelle 3. Auflage stammt von Ende 2021 und berücksichtigt erstmals systematisch Fahrzeuge mit 400 bis 800 Volt DC – also auch die 800-Volt-Plattformen etwa von Porsche, Audi oder Hyundai.
Wichtig für die Einordnung: Sie ist keine verbindliche Vorschrift, sondern eine anerkannte Regel der Technik – vergleichbar mit einer Auslegungshilfe. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der übergeordneten Vorschriften zu erfüllen. Warum es diese Qualifizierung und den Begriff „Hochvolt“ überhaupt gibt, ist im Beitrag warum es die Hochvolt-Qualifizierung nach DGUV gibt beschrieben.
Für wen gilt sie?
Die Information richtet sich an drei Gruppen. Der Arbeitgeber – also Werkstattbetreiber, Kfz- oder Flottenbetriebe – trägt die Verantwortung dafür, dass nur qualifiziertes Personal an HV-Fahrzeugen arbeitet. Ausbilder und Trainer in Schulungszentren und Berufsschulen richten ihre Maßnahmen daran aus. Und die Beschäftigten selbst – Kfz-Techniker, Elektriker, Servicetechniker – müssen entsprechend ihrer Tätigkeit qualifiziert sein.
Betroffen sind alle Tätigkeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen mit HV-Systemen, also oberhalb von 60 Volt DC beziehungsweise 25 Volt AC. Was sich hinter der HV-Grenze an Gefahr bei 400 bis 800 Volt DC verbirgt, macht deutlich, warum diese Abstufung so ernst genommen wird.
Die vier Stufen der DGUV 209-093 im Überblick
Der Kern der Information sind vier aufeinander aufbauende Qualifizierungsstufen. Jede Stufe erlaubt genau definierte Tätigkeiten – und zieht klare Grenzen.
Stufe S – sensibilisierte Person. Sie richtet sich an alle, die mit HV-Fahrzeugen in Kontakt kommen können, ohne am System zu arbeiten: Reinigungskräfte, Lageristen, Pannenhilfe. Vermittelt wird Grundwissen – was Hochvolt ist, welche Gefahren bestehen, wie man sich im Notfall verhält. Der Umfang liegt bei etwa einem halben bis einem Tag. Erlaubt sind nur spannungsfreie Außenbereiche, kein Eingriff ins HV-System. Details dazu im Beitrag zur sensibilisierten Person Stufe S.
Stufe 1E – elektrotechnisch unterwiesene Person für HV. Diese Stufe ist für Kfz-Techniker ohne Elektrofachkraft-Ausbildung gedacht. Vermittelt werden HV-Systemaufbau, Schutzausrüstung, die Freischaltprozedur und die Prüfung auf Spannungsfreiheit. Damit darf im spannungsfreien Zustand an HV-nahen Komponenten gearbeitet werden – Messungen unter Spannung und das Öffnen spannungsführender Bauteile bleiben ausgeschlossen. Mehr dazu unter Stufe 1E, die fachkundig unterwiesene Person.
Stufe 2E – Elektrofachkraft für HV-Fahrzeuge. Hier kommt die Messtechnik unter Spannung dazu: Fehlerdiagnose, Beurteilung von Isolationswiderständen, Instandsetzung und Tausch von HV-Komponenten wie Batterie, Inverter oder E-Motor – inklusive Wiederzuschalten nach der Arbeit. Das ist die Stufe, mit der eine Werkstatt echte HV-Reparaturen abdecken kann. Näheres unter Stufe 2E, die fachkundige Person.
Stufe 3E – Arbeiten unter Spannung. Diese oberste operative Stufe erlaubt Tätigkeiten am HV-System, bei denen keine vollständige Spannungsfreiheit hergestellt werden kann – etwa das Messen an offen liegenden, spannungsführenden Leitern ohne Berührungsschutz oder das Öffnen einer Batterie bei anliegender Modulspannung. Voraussetzung sind eine 2E-Qualifikation, spezielle Schutzausrüstung und eine eigene Gefährdungsbeurteilung. Die Befähigung, selbst Schulungen durchzuführen, ist übrigens keine eigene nummerierte Stufe, sondern eine zusätzliche Ausbilder-Qualifikation.
Welche Tätigkeit welche Stufe verlangt, klärt der Überblick, was man am E-Auto reparieren darf.
Wie hängt sie mit DGUV Vorschrift 1 und 3 zusammen?
Die 209-093 steht nicht allein, sondern füllt eine Lücke zwischen zwei verbindlichen Vorschriften. DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) verpflichtet den Unternehmer grundsätzlich zur Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung und dazu, nur geeignetes Personal einzusetzen – liefert aber keine HV-spezifischen Inhalte. DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel) konkretisiert das für elektrische Gefährdungen und verlangt Arbeiten durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht. Auch HV-Fahrzeuge sind elektrische Betriebsmittel in diesem Sinn.
Was beide offenlassen, ist die Fahrzeugspezifik. Genau hier setzt die 209-093 an: Sie beschreibt, wie eine ausreichende Qualifikation für HV-Fahrzeuge konkret aussieht, und gibt der Gefährdungsbeurteilung ihre Inhalte und der Qualifikationsanforderung ihren Maßstab. Kurz gesagt: Vorschrift 1 sagt „du musst“, Vorschrift 3 sagt „wie bei Elektro“, und die 209-093 sagt „so geht es konkret am Fahrzeug“.
Beide Richtungen sind haftungsrelevant. Wer nur die 209-093 beachtet, aber Vorschrift 3 verletzt – etwa ohne Freischaltung arbeitet –, ist nicht regelkonform. Umgekehrt riskiert, wer die 209-093 ignoriert, im Schadensfall den Vorwurf, den anerkannten Stand der Technik missachtet zu haben – mit Folgen für Haftung und Versicherungsschutz. Einen Gesamtblick auf das Regelwerk gibt der Überblick über die DGUV-Dokumente.